Änderung der Wettfahrtregeln

regelaenderungenNun sind die neuen Regeln gerade ein Jahr in Kraft und schon Änderungen? Wissen die eigentlich nicht was sie wollen? So, oder ähnlich könnten Kommentare lauten, weil schon wieder eine Regeländerung vorgenommen wurde. Aber wir glauben, die ISAF hat richtig gehandelt und Fehlentwicklungen sofort berichtigt.

Was hat sich den nun geändert?
Wichtigste Punkt ist die Änderung der Regel 18.2(c), letzter Satz. Bisher hieß es: „Wenn eines der Boote mit dem Bug durch den Wind geht oder das Boot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum die Zone verlässt, hört Regel 18.2(b) auf zu gelten.“

Ab 1.1.2010 heißt es: „Wenn das Boot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum mit dem Bug durch den Wind geht oder die Zone verlässt, hört Regel 18.2(b) auf zu gelten.“

Warum diese Einschränkung? Im ursprünglichen Text, kam es nicht darauf an, welches Boot die Zone verlässt oder mit dem Bug durch den Wind geht. Nunmehr liegt die Beschränkung auf dem Boot mit Anspruch auf Bahnmarken-Raum. Die Regelmacher haben damit auf eine Taktik reagiert, die von einigen Seglern entwickelt wurde. Es gehörte (und gehört) zu der festen Philosophie der Regeln, dass der Anspruch auf Wegerecht oder Raum und Bahnmarken-Raum innerhalb der Zone nicht wechseln soll, sondern die Rechte und Pflichten der Boote so bleiben sollen, wie sie beim Eintritt des ersten Bootes in die Zone geregelt sind. Dies nun wurde durch die erwähnte Taktik unterlaufen. Schauen wir uns dazu eine Grafik an. (GRAFIK SIEHE OBEN…)

In der Position 1 war das gelbe Boot klar voraus und hatte Wegerecht und Anspruch auf Bahnmarken-Raum. In Position 2, luvt Blau kurz und hart an, ist mit dem Bug durch den Wind gegangen und sofort wieder abgefallen und hat eine Überlappung in Position 3 mit Gelb hergestellt. Nach der alten Regel war jetzt eines der Boote durch den Wind gegangen und Regel 18.2(b) damit ausgeschaltet. Es galt nur noch die Bestimmung der Regel 18.2(a), wonach das innen liegende Boot Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat. In unserem Beispiel hätte Gelb in der Position 3 seinen Anspruch auf Bahnmarken-Raum verloren. Rechte und Pflichten hätten innerhalb der Zone durch ein Manöver des Bootes gewechselt, das eigentlich verpflichtet war Bahnmarken-Raum zu geben.

Dieses war unerwünscht und ist jetzt geändert worden. Prinzipiell behält also nun wieder jenes Boot seine Rechte auf Bahnmarken-Raum, das diese auch bei Eintritt in die Zone hatte. Eine vernünftige und richtige Entscheidung. Die entsprechende Regel der Windsurfer (B.3.1(c)) wurde analog geändert.

Zwei weitere Änderungen betreffen die Definitionen.

Die erste Änderung betrifft die Definition Hindernis: Die Bestimmung, das auch ein Boot, welches Anspruch auf Raum oder Bahnmarken-Raum hat, ein Hindernis ist, wurde gestrichen. Hindernis sind nur noch Wegerechts-Boote, oder solche, die der Regel 22 (gekentert, aufgelaufen, vor Anker, Hilfe leistend) unterliegen.
Die zweite Änderung betrifft die Protestparteien: Nun ist auch ein Boot, für das das Schiedsgericht eine Wiedergutmachung von sich aus überlegt, oder für das von der Wettfahrtleitung eine Wiedergutmachung beantragt wurde, Partei einer Verhandlung und es hat damit das Recht, gehört zu werden, Zeugen zu berufen und Fragen zu stellen. Wenn die Wettfahrtleitung einen solchen Antrag stellt, ist sie nun selbst auch Partei dieser Verhandlung.

Einige redaktionelle Änderungen hat es in den Anhängen zu den WR gegeben. Der Werbekodex der ISAF (die Regulation 20) wurde auch zum 1.1.2009 geändert und die Kategorien, z.B. A oder C wurden abgeschafft. Zu diesem Zeitpunkt waren die Regeln aber schon längst veröffentlicht. Der Text in den Anhängen J und K wurde nun entsprechend angepasst, ohne dass dies tatsächliche Auswirkungen auf die Segler haben würde.

Auch die Match-Racer hatten bei der Neuformulierung der Regeln einen Umstand übersehen, der in den „normalen“ Regeln berücksichtigt ist, nämlich die Regel 18.2(e): Sie lautet: „Erreichte ein Boot von klar achteraus eine Innenüberlappung und ist ab dem Zeitpunkt des Überlappungsbeginns das außen liegende Boot nicht in der Lage, Bahnmarken-Raum zu geben, so muss es diesen nicht geben.“ Eine solche Bestimmung gab es im Match-Race nicht und wurde jetzt als Regel C 2.12 eingefügt. Allerdings wurde die Klausel „von klar achteraus“ dort gestrichen. Es ist also im Match-Race egal, wie die Innenüberlappung hergestellt wurde.


 
 
 

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